Webseite durchsuchen

Information zur Notbetreuung während der Schulschließung

Laut Ministerium für Bildung und Kultur kann das Angebot der Notbetreuung nur für besondere Ausnahmefälle gelten, vorrangig ist eine häusliche Betreuung sicherzustellen.

 

Eine Notbetreuung kommt nur für ganz wenige Kinder in Betracht ...

  • die 6 bis 12 Jahre alt sind.
  • die nicht unter Vorerkrankungen, akuten Infekten, unterdrücktem Immunsystem usw. leiden
  • deren Erziehungsberechtigte in einem „systemkritischen Beruf“ der Daseinsfürsorge tätig sind. (z.B. Mitarbeiter in medizinischen Berufen, in der Altenpflege, in „Blaulichtberufen“ wie z.B. Justiz, Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehre, kritische Infrastrukturen).
  • deren Erziehungsberechtigte berufstätige Alleinerziehende sind und wenn keine anderweitige Betreuung möglich ist.

Bitte lesen Sie sich die weiteren Informationen zur Organisation der Notbetreuung hier durch.

Wenn Sie eine Notbetreuung für Ihr Kind wünschen, wenden Sie sich bitte am Montag, 16.03.2020 telefonisch unter der Nummer 06842/923760 an die Schule.

Das Antragsformular für die Notbetreuung können Sie hier herunterladen.

 

Bleiben Sie gesund!

Bild: