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Selbsttests während und am Ende der Herbstferien

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

die Pandemiesituation ist zurzeit im Saarland relativ stabil.

Dennoch werden auch in diesem Jahr die Herbstferien von der Corona-Pandemie geprägt sein. Insbesondere auf die ersten Schultage nach den Ferien muss daher erneut besonderes Augenmerk gelegt werden, um für alle Personen in der Schule nach den Herbstferien einen möglichst sicheren und infektionsfreien Start ins neue Schuljahr zu ermöglichen. Wir bitten daher alle Schülerinnen und Schüler sich vorsorglich während der Ferien regelmäßig zu testen.

  • Ihr Kind hat dafür von seiner Schule vier Testkits erhalten, die als Selbsttests eingesetzt werden können.
  • Der letzte Test sollte möglichst am letzten Tag vor Schulbeginn (1.11.2021) stattfinden.
  • Eine kurze Anleitung, wie ein solcher Test durchgeführt wird, ist den Testkits beigefügt.

Wir bitten Sie, Ihr Kind beim Testen zu unterstützen, zum Beispiel indem Sie es rechtzeitig daran erinnern oder auch indem Sie ihm beim Testen helfen, wenn es das noch nicht eigenständig kann.

Bitte füllen Sie das Formular zur Selbsterklärung eines negativen Testergebnisses, das Sie ebenfalls von der Schule erhalten haben, aus und geben Sie es Ihrem Kind am ersten Schultag mit in die Schule.

Alternativ kann natürlich auch ein Testzertifikat einer Teststelle oder eines Testzentrums vorgelegt werden, das bei Schulbeginn aber ebenfalls nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Sollte das Testergebnis positiv ausfallen, informieren Sie bitte umgehend Ihre Arztpraxis. Dort wird dann alles Weitere veranlasst werden. Ihr Kind darf in dem Fall die Schule zunächst nicht besuchen. Bitte informieren Sie auch die Schule, dass Ihr Kind nicht zur Schule kommen kann.

 

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, wir sind auf Ihre Unterstützung angewiesen, um auch in der Corona-Zeit einen möglichst sicheren Start ins neue Schuljahr zu gestalten, daher hoffen wir auf Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei dieser wichtigen Maßnahme zum Infektionsschutz in der Schule – auch wenn im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Schulpflicht und des Schulbesuchs die Vorlage der Selbsterklärung oder des Testzertifikats keine Voraussetzung für die Teilnahme am Unterrichts- und Betreuungsbetrieb am ersten Schultag ist.

Falls Sie die Testkits nicht nutzen möchten, können Sie die Tests selbstverständlich an die Schule zurückgeben.

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