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Krankheit

Wenn Ihr Kind erkrankt ist, rufen Sie am besten am ersten Tag der Fehlzeit im Sekretariat zwischen 7:30 und 8:00 Uhr an. Spätestens am dritten Tag nach der Fehlzeit muss bei der Klassenleitung eine schriftliche Entschuldigung abgegeben werden.

Fehlzeiten vor oder nach den Ferien sind mit einem ärztlichen Attest zu belegen. Nach bestimmten Infektionskrankheiten oder Läusebefall muss ein Arzt mittels eines Attests die Schulfähigkeit bescheinigen.

Sollte Ihr Kind in der Schule erkranken, so muss das Kind von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten können dies auch andere Personen/Verwandte sein.

 Hier können Sie den Vordruck schriftliche Entschuldigung herunterladen.